2. Binnenmarkt

Mehr Wettbewerb durch wirtschaftliche Integration

„Vier Grundfreiheiten“

Entlang der gesamten Wertschöpfungskette sollten nationale Grenzen keine Barrieren mehr bilden.

Der markanteste Schritt zu mehr Gemeinsamkeit in der EU wurde auf den Märkten getan: Das Prinzip der „Vier Grundfreiheiten“ wurde in den Vertrag gegossen: Freier grenzüberschreitender Wettbewerb für

wurde als Grundlage vereinbart und im Jahr 1992 im Maastrichter Vertrag festgeschrieben.

EU ist (wirtschafts-) liberal

Damit gab sich die EU eine marktliberale Wirtschaftsverfassung, die gegen Widerstand in den einzelnen Mitgliedsstaaten durchgesetzt werden muss. Dafür hat die EU Umsetzungsprogramme verabschiedet und Regelungen zur Wettbewerbsüberwachung eingeführt, mit denen sie tief in die nationalen und auch staatlichen Marktprozesse eingreift, was immer wieder Konflikte provoziert.

  • Der freie Warenverkehr ist in der EU durch den Abbau von Barrieren etabliert; er führt weltweite Bemühungen um Handelsliberalisierung konsequent fort.
  • Die Freizügigkeit für Arbeitskräfte dagegen stößt auf Widerstand bei den Arbeitnehmern in den wohlhabenden Mitgliedsstaaten, die eine Konkurrenz durch Lohnsenkung befürchten. Auch die Selbständigen stoßen an den Grenzen auf erhebliche Barrieren: Regulierung des Marktzutritts und der Geschäftsausübung sind noch stark national bestimmt.
  • Über den Markt erbrachte Dienstleistungen werden z.T. stark reguliert und damit der freie Wettbewerb gedämpft; dies ist nur dann gerechtfertigt, wenn Marktversagen vorliegt.
  • Die vom Staat beherrschten Dienstleistungen bieten der Liberalisierung und einer Öffnung für Wettbewerb am meisten Widerstand und die an Netze gebundenen Dienstleistungsmonopole sind schon aus ihrer besonderen Situation heraus nur unter Schwierigkeiten in eine Wettbewerbssituation zu überführen.
  • Kapital für Investitionen bewegt sich reibungsarm über die europäischen Grenzen, wohingegen die Finanzmärkte bisher kaum auf europäischer Ebene arbeiten. Es ist aber gerade dieser Bereich, der im Zuge der Finanzkrise als im besonderen Maße grenzüberschreitend identifiziert wurde; hier wäre eine europaweite Regulierung besonders wichtig. Die EU ergreift auch Initiativen zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitglieder.

Gleiches Spielfeld durch Wettbewerbsaufsicht

Da die EU den grenzüberschreitenden Wettbewerb zum Grundprinzip gemacht hat, muss sie auch dafür sorgen, dass überall die gleichen Bedingungen für Wettbewerber gelten. Daher hat die EU-Kommission als Exekutive der EU die Aufgabe, Verzerrungen oder Beschränkungen des Wettbwerbs zu unterbinden, wenn diese Beschränkungen grenzüberschreitend wirken. Dazu zählen z.B. Kartelle oder Subventionen.

Auch der Staat muss sich als Nachfrager nach Gütern und Dienstleistungen für einen Europa-weiten Markt öffnen und darf nicht „Hof-Lieferanten“ bevorzugen. Dadurch entsteht auch ein Druck zur Privatisierung staatlich erbrachte Leistungen.

Bereiche wie Steuerwesen und Lohnfindung, Ausbildung und Forschung, die für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen eine Rolle spielen, bleiben aus der Herstellung gleicher Bedingungen ausgeklammert, da die Mitgliedsstaaten in diesen Bereichen der EU keine Rechte übertragen haben. Eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen kann also durchaus gegeben sein, ohne dass die EU intervenieren könnte.

Im Grundsatz darf die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde dann eingreifen, wenn eine Diskriminierung grenzüberschreitender wirtschaftlicher Aktivitäten droht oder erfolgt. Sie kann auf die Gleichbehandlung der EU-ausländischen Akteure mit den Inländern hinwirken.

… kurz zusammengefasst ∑

  • Das Herzstück der EU ist (bisher) die Liberalisierung der Märkte in der EU: Arbeit, Kapital, Güterhandel und Dienstleistungen sollen durch Landesgrenzen nicht mehr aufgehalten werden
  • Der dadurch verschärfte Wettbewerb soll die Produktivität und das Wachstums steigern und dadurch die wirtschaftliche Wohlfahrt Aller steigern
  • Die Anpassungslasten, wie z.B. die Verlagerung von Arbeitsplätzen, beschleunigter Strukturwandel und Abbau staatlicher Subventionen, sollen aus dem Wachstum kompensiert werden
  • Die Öffnung der staatlichen Beschaffungsmärkte stößt auf Widerstand der „Platzhirsche“ und der Subventionsabbau wird als soziale Härte kritisiert – dahinter liegen oft Interessen einzelner Gruppen
  • Die Dominanz des Marktes und das Zurückdrängen des Staates wird nicht allgemein akzeptiert, sondern als „kaltherziger Neo-Liberalismus“ beschimpft.

Der Binnenmarkt kann besser werden …

Generell funktioniert der Binnenmarkt. Er muss allerdings weiterentwickelt werden, um die Wachstumspotenziale beser ausschöpfen zu können. Dazu liegen einige Vorschläge vor: