Grenzüberschreitende Investitionen
Im Europäischen Binnenmarkt wurde der grenzüberschreitende Kapitalverkehr schrittweise von Beschränkungen befreit. Bereits in den Jahren 1960 und 1962 wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Investitionen in anderen EU-Mitgliedsstaaten (Direktinvestitionen) sind im Prinzip unbeschränkt möglich; Unternehmen können sich den besten Standort für ihre Aktivitäten aussuchen. Nationale Interessen widersetzen sich jedoch immer wieder der Übernahme „nationaler Champions“ durch ausländisches Kapital. Die globale Zerlegung von Liefer- und Leistungsbeziehungen („Global Value Chain“) eröffnen zusätzliche Spielräume außerhalb der EU, so dass eine nationale Schutzpolitik wirkungslos ist.