2.3.6.1 Direktinvestitionen

Grenzüberschreitende Investitionen

Im Europäischen Binnenmarkt wurde der grenzüberschreitende Kapitalverkehr schrittweise von Beschränkungen befreit. Bereits in den Jahren 1960 und 1962 wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Investitionen in anderen EU-Mitgliedsstaaten (Direktinvestitionen) sind im Prinzip unbeschränkt möglich; Unternehmen können sich den  besten Standort für ihre Aktivitäten aussuchen. Nationale Interessen widersetzen sich jedoch immer wieder der Übernahme „nationaler Champions“ durch ausländisches Kapital. Die globale Zerlegung von Liefer- und Leistungsbeziehungen („Global Value Chain“) eröffnen zusätzliche Spielräume außerhalb der EU, so dass eine nationale Schutzpolitik wirkungslos ist.