2.3.1 Warenverkehr

Überblick

Auch nach der Einrichtung einer Zoll-Union durch Beseitigung von Zollschranken (1958) war der grenzüberschreitende Austausch von Waren noch nicht frei. Vor allem Vorschriften zur Sicherheit von Produkten waren in jedem Land anders gefasst, so dass Exporteure immer noch für jedes Exportziel Varianten herstellen musste. So konnten die erhofften Skalenerträge (Größere Stückzahl ist kostengünstiger) nicht genutzt werden. Diese Handelsbarrieren gingen teils auf nationale Tradition zurück, waren aber häufig auch Versuche der einheimischen Produzenten, die ausländische Komklurrenz vom Markt fern zu halten.

Die Überwindung dieser Barrieren ist das Ziel der EU-Politik; es ist im wesentlichen erreicht.

… kurz zusammengefasst ∑

  • Der freie Warenverkehr funktioniert weitgehend; die Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Durchführung der Kontrolle der Verfahren weiset noch Reibungen auf
  • Die Effekte der Handelsfreiheit sind nur schwer festzustellen: Die Preisdifferenzen gingen zurück und die wechselseitige Marktdurchdringung stieg.
  • Es bleiben die auch in anderen Weltregionen beobachtbaren „Beziehungen in der Nachbarschaft“: Wirtschaftlicher Austausch findet bevorzugt zwischen bestimmten Ländern statt
  • Das „Geheimnis des fehlenden Handels“ ist auch im Binnenmarkt nicht gelüftet: Grenzen bilden immer noch eine nicht einfach erklärbare Barriere für den Güterhandel
  • Im vermeintlich grenzenlosen Internet erweisen sich die 28 unterschiedlichen nationalen Vorschriften für den Verbraucherschutz und die Unsicherheit von Verkäufern und potenziellen Kunden gegenüber ausländischen Partnern als Hürde: E-commere endet oft an der Landesgrenze. Die EU-Kommission will einen „Digitalen Binnenmarkt“ errichten, um u.a. auch den freien Güterverkehr im Internet zu gewährleisten.

Aktuelle Beispiele