2.3.6.5 Banken-Union und Banken-Abwicklung

EU Banken-Union – warum

Die Finanzkrise seit 2007 hat gezeigt, dass es nicht ausreicht, die Staatsverschuldung zu begrenzen, wenn der Euro (über-) leben soll. Ebenso wichtig ist die Solidität der Banken: Der Untergang einer Bank kann das gesamte internationale Finanzsystem in den Abgrund reißen.

Zwei Effekte von Bank-Zusammenbrüchen sind besonders problematisch:

  • Für die Kosten der Sanierung bzw. Abwicklung einer kranken Bank werden gewöhnlich die Steuerzahler zur Kasse gebeten, da keine anderen Mittel dafür vorgehalten werden
  • Ein Bank-Zusammenbruch führt wegen der zahlreichen Verflechtungen im internationalen Finanzsystem dazu, dass weitere Banken oder gar das gesamte Finanzsystem in Schwierigkeiten geraten („Ansteckung“, „spillover“)

EU-zentrale statt nationaler Aufsicht

Bisher waren die nationalen Behörden für die Aufsicht über die Banken in ihrem Land zuständig. Aus vielerlei Gründen haben sie aber den Zusammenbruch von Banken nicht verhindern können. Die EU hat  daraus Konsequenz gezogen und die Aufsicht über system-relevante Banken aus den Mitgliedsstaaten in die „Zentrale“ verlegt. Für die Sanierung bzw. Liquidation von großen Banken ist eine europäische Institution zuständig: The Single Resolution Board (SRB).  Die Verfahren und Finanzierungsmöglichkeiten zur geordneten Sanierung bzw. Schließung von Banken sind auf der Web-Site des Boards beschrieben (What is banking resolution?).

Beratend ist der Financial Stability Board (FSB) tätig und äußert sich auch zum richtigen Umgang mit untergehenden Banken (Effective Resolution Regimes and Policies).

Wenn eine untergehende Bank nicht das öffentliche Interesse an einem reibungslos funktionierenden Finanzsystem gefährdet, dann bleiben nach wie vor die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig, die nach der jeweiligen Insolvenzordnung ihres Landes handeln (Merler, S. 2017. Bank liquidation in the European Union: clarification needed. BRUEGEL policy contribution, (01)).