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Über brasche

Volkswirt, besonderes Interesse an wirtschaftlichen Aspekten der Europäischen Integration. Professor für Volkswirtschaftslehre, TH Brandenburg Mitglied des Rednerdienstes "Team Europe" der Europäischen Kommission

Getrennt und doch gemeinsam – Wie sich die EU aus der Falle der Einstimmigkeit befreien kann

Längere Fassung (März 2020)  [PDF download]

Kürzere Fassung in: „Aus Politik und Zeitgeschichte“, 23-25. 2020 [link]

An die EU werden vielfältige Anforderungen und Erwartungen gerichtet: Sie soll den Bürger schüt-zen, wirtschaftlichen Erfolg herbeiführen, den Frieden sichern, die Außengrenzen kontrollieren, schwache Regionen fördern, die Einhaltung europäischer Werte und der Demokratie sicherstellen und Vieles mehr. Gleichzeitig soll sie die Vielfalt von Kulturen und Lebensauffassungen respektieren und sich nicht in die Souveränität der Mitgliedsstaaten einmischen. Für diese Aufgaben ist die EU jedoch nicht ausgestattet; mit den derzeitigen Regeln und Verfahren kann sie nicht effektiv und flexibel handeln. Es braucht kühne Schritte zu einer Weiterentwicklung der Europäischen Integration, auch wenn damit Risiken verbunden sind. Die Bürger fragen: „Warum entscheidet die EU so langsam und kümmert sich nicht um die wichtigen Probleme?“ Ist die EU erneut von einer „Sklerose“ befallen, die sie daran hindert, bestehende und neue Herausforderungen zu bewältigen? In diesem Papier werden die heutigen Entscheidungsverfahren der EU dargestellt und kritisch bewer-tet. Angesichts drängender globaler und lokaler Herausforderungen wird begründet, um welche The-men die EU sich kümmern müsste – auch wenn sie dafür derzeit weder Kompetenzen noch Budget hat. Abschließend werden Ideen für eine Lösung der derzeitigen Blockaden diskutiert. Besonders her-vorgehoben wird das Verfahren der „Offenen Clubs“.

Vorträge zu Europa

Anfragen per Email:  ulrich.brasche@online.de

Globale Finanzkrise / Global Financial Crisis

  • Germany’s macroeconomic interests & EU economic policies (pdf)
  • EU-crisis: Lessons for a changing EU? (pdf)
  • Schulden in Europa – wen kümmert´s? (pdf
  • The Great Financial Crisis – Ways out of debt (pdf)
  • Finanzkrise und (k)ein Ende – Grexit, Geldschwemme und andere seltsame Vorgänge (pdf)
  • Der Euro und die Krise – Raus aus den Schulden – und aus dem Euro?!? (pdf)
  • Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung in Europa – Der Euro, die Krise und Griechenland (pdf)
  • Morphing Monetary Policy in the € – Zone
  • Hat der Euro strukturelle Probleme (pdf)

Binnenmarkt / Single Market

  • EU Single Market – expectations, achievements (pdf)
  • Freizügigkeit im Europäischen Binnenmarkt – und wo bleibt mein Job? (pdf)
  • Europa 2020 – Ausbildung und Bildung (pdf)
  • Working in the EU – opportunities and challenges for young people (pdf)
  • Bau- und Stolpersteine für ein mobiles Europa – Eine Bahn ohne Grenzen (pdf)

Europäische Integration / European Integration

  • Perspektiven der EU – wie weiter? (pdf)
  • Die soziale Komponente der EU – Gedanken vor der Europawahl 2019 (pdf)
  • Europawahl 2019 – eine Schicksalswahl? (pdf)
  • Europawahl 2019 – lohnt es sich teilzunehmen? (pdf
  • EU – quo vadis? (pdf)
  • Spielverderber oder Partner? Die Rolle der Europäischen Kommission in der deutschen Wirtschaftspolitik (pdf)
  • Voran mit der EU – aber wohin? (pdf)
  • Wettbewerbsfähige und soziale EU – Erwartung und Wirklichkeit (pdf)
  • Wann werden wir Europäer? (pdf)
  • Osterweiterung der EU Was haben die Transformationsländer daraus gemacht? (pdf)
  • (Mehr) Macht für die EU (?) (deutsch)(englisch)
  • The EU after Brexit: Back to the Nation or “Ever Closer Union”€? (YOUTUBE, PART 1) (PART 2) (Part 3) (PART 4)

 

„No-Deal“ BREXIT – Vorbereitung für Unternehmen

Quellen und Material

  • Gewappnet für alle Fälle: Vorbereitungen der Bundesregierung auf den Brexit Hier finden Sie die Maßnahmen der Bundesregierung auf einen Blick. 
  • Brexit: Fragen und Antworten zum No-Deal-Szenario Wichtige Fragen und Antworten für Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
  • Brexit-Checkliste der IHK (link)
  • BREXIT-Kompendium der deutschen Wirtschaftsverbände (link)
  • Hinweise und Kontakte zum Zoll (link)
  • Brexit preparedness checklist der EU (link)

Weitere Materialien zum BREXIT (link)

The future of euro-area governance

Draft Dec. 2018 – comments welcome (brasche@th-brandenburg.de)

Diverging visions of the EU

The process of European integration never reached a consensus on finality. Two opposing visions still prevail: An “ever closer Union” leading to United States of Europe versus an inter-governmental alliance of sovereign nation states à la de Gaulle. Treaty by treaty a mixture of those two evolved. Furthermore, the peoples of the EU are divided over sharing risk and resources versus relying on national responsibility and efforts. Burden sharing seems to be acceptable for the latter group if and only if they gain control over political conduct and performance of the first group – this ´conditionality´, however, infringes on national sovereignty and is thus rejected.

Those differences materialise especially, when it comes to money. Re-distribution even at a very low scale, as provided by the EU budget or as foreseen in the Banking Union, is contested by potential donor countries and defended by potential receiving countries. Any new ideas about Euro-area governance are assessed for a change of control over money and re-distributive side effects.

Fiscal governance and Maastricht 1.0

When adopting the common currency, the Euro, the member states forego two powerful tools for influencing the pace of their economies: Monetary policy and exchange rate. Slow growth or even recessions, asymmetric economic shocks and systemic risks in the banking industry no longer can be tamed by a lower prime interest rate, by devaluing the currency or by using the Central Bank as ´Lender of last Resort´. Instead, two other tools are expected to support the economy: Migration of unemployed workers and fiscal policy, i.e. deficit-based spending of the public budget à la Keynes. Since migration was and is low in and between the “old” member states, this option does not exist in reality. National fiscal policy is the only tool at the disposal of each member state.

Deficit spending, however, can be used only if the state is credit worthy in international financial markets – if the debt burden is too high already, the cost of credit will rise to unsustainable levels and the state may become illiquid and in the end bankrupt. One member´s fiscal trouble will spill over into other member states, which might feel obliged to bail out the state in trouble. The expected ´help from friends´ could undermine fiscal discipline and lead to ´moral hazard´.

The Maastricht Treaty (1992) introduced the Euro as a common currency, while fiscal policy remained national. All members promised to limit public deficit and debt and a bail-out by other members was excluded. A supervision of public budgets by the European Commission with fines as last resort was agreed upon. The simple rules of deficit and debt limits (3% resp. 60% of GDP) morphed into an overly complex setting with many layers of EU-supervision over national budgets. Since enforcement of the rules was and is technically and politically not feasible, the concept of Maastricht 1992 failed. Many countries of the Euro-zone would need an economic boost by deficit spending and at the same time cannot spend more credit based, because they are too deep in red already.

Does the Euro-zone really need new economic governance?

Insufficient growth and high unemployment in many member states after the financial crisis broke in 2008 triggered the debate on ´completion of the euro-zone´. But what would make this currency union complete? The ideas are manifold and rarely made clear and explicit enough. A radical answer is ´Maastricht 2.0´. Proponents suggest that the original Maastricht setting – some flexibility added – would work for the Euro-area, if the rules would be respected. In this view the missing elements are the enforcement of already existing deficit and debt rules as well as credible procedure for sovereign bankruptcy. The assumption is that rational financial markets would discipline spendthrift governments. The financial crisis demonstrated, however, that financial markets do not play this role reliably.

Could centralisation of fiscal policy work?

Some Euro-members suggest the instalment of a Euro-zone finance minister endowed with a substantial budget. This budget shall smoothen the business cycle and invest in projects of European public goods with European value added. There are two justifications for doing this on a common instead on a national base:

  1. Market failure in case of public goods and
  2. Insurance in case of adverse asymmetric shocks, hitting just some countries.

The first rational is convincing, however, those projects cannot be timed along business cycle swings. The second rational is less convincing, since the risk is not evenly distributed; e.g. Greece is more likely to need help than Denmark. In the end a Transfer Union in disguise might be created.

The most serious objection is that most problems are not cyclical but structural. Those can be tackled at the national level only, addressing political sensitive areas like redistribution, competitiveness and innovation. An EU-budget might be (mis-) used for postponing politically painful decisions at the national level.

Even in case of allocating a budget for fiscal policy to the EU-level, the disappointing outcomes of fiscal policy at national levels might just be replicated on a European scale.

EU-wide unemployment insurance and ´moral hazard´

Unemployment insurance and compensation payments still are fully national. How generous and how pro-active this policy should be is one of the hottest topics and has the potential of toppling governments. An EU-wide scheme could insure governments against unforeseen large payment obligations. This, however, could spare them the risk of annoying the electorate by placing a higher burden on recipients or tax payers (´moral hazard´). Again the likelihood of receiving insurance payments seems to be unevenly distributed between member states – resulting in a Transfer Union in disguise.

Banking Union – risk sharing under conditionality?

One of the EU´s brilliant achievements is the Banking Union, which was created quickly as a response to the financial crisis. The elements still missing and still contested are common deposit insurance and fiscal backstop for resolution of banks. Countries with troubled banks prefer a common pool for insuring deposits before removing non-performing loans from the banks´ balance sheets. They hope for more trust in financial markets via insurance. Quite the opposite position is taken by those countries with rather healthy banks and well-endowed insurance funds: ´Risk reduction first – risk sharing second´.

A bank in resolution needs fresh capital during this process. This demand for fresh capital could surmount the funds foreseen for this purpose so that the ESM (European Stability Mechanism) must step in. It could borrow in international capital markets and pass the money on as credit to the respective bank.  Liability for the credit stays with the European taxpayer. Therefore some governments want the ESM to step in only after approval by their national parliaments and under the condition, that the receiving country accepts surveillance of her financial conduct. This procedure might be much to slow for providing financial resources in due time.

ECB should become Lender of last Resort

Least controversial is the need of a ´Lender of last Resort´ function provided by the ECB. Beyond written law this is in place already due to Draghi’s promise ´… whatever it takes …´. Rules and conditions for this function should be made primary EU law – despite the hurdle of unanimity.

Can common fiscal governance be democratic?

The prominent right of parliaments in democracies is budgetary sovereignty – ´no taxation without representation´ still rules. Therefore any transfer of power over todays or future taxpayer´s money needs approval by all national parliaments. For example, the German Constitutional Court established this ruling. Since the European Parliament is no substitute for national parliament, unconditional transfer of fiscal policy instruments to the EU-level would not be legitimate – unless the foundations are agreed upon by all peoples of the EU´s member states.

The road ahead

Discussions on Euro-area governance are dominated by diverging visions. France and Germany are expected to bring about reforms, but are divided on the strategy. A gulf is growing as well between the ´Hanseatic states´ and the ´Southern Periphery´ on sharing of risks and resources.

Recent political steps in two of the largest member states lowered trust between diverging countries further: The French president gave up his promise of a balanced budget under pressure of public unrest and the Italian government openly and proudly announced the violation of the EU´s budget rules.

The Dec. 2018 council meeting resulted in minor – rather symbolic – steps towards deposit insurance and a small fiscal budget within the framework of the EU-budget. Major steps towards a new concept of fiscal governance could be taken under the roof of a new Treaty only. Agreement on this is not to be expected soon.

Mehr aus dem Binnenmarkt herausholen

Die Potenziale des Binnenmarkts werden noch nicht voll genutzt. Die folgenden Vorschläge gibt es dazu:

  • We recommend a two-pillar strategy:
    • for sectors with large externalities and/or economies of scale (such as energy or telecoms), regulations should be harmonised and at least close coordination between regulators should be achieved;
    • for other services sectors, the efficiency of individual regulations on a cost-benefit basis with respect to their objective should be assessed, with systematic benchmarking.
  • We also recommend pursuing a credible environmental policy agenda on a destination
    basis (impacting both EU and non-EU firms) rather than on an origin basis (which is the case
    today), through a combination of ambitious technical standards, a reference path for the carbon
    price and revenue-neutral tax instruments. This would stimulate long-term investment in
    the energy transition without overly hurting EU firms’ competitiveness.
  • To further stimulate investment, especially in innovative sectors, we suggest moving
    ahead decisively with the capital markets union agenda. In parallel, the use of EU funds
    should be reviewed taking into account the objectives of economic convergence, spillovers
    between member states and solidarity.
  • EU national governments are responsible for welfare-related redistribution. However
    EU policies can help by empowering member countries to address the possible effects of EU
    integration, or by developing EU-wide instruments to limit its impact on possible losers.
  • We argue that tax and social security avoidance or fraud need to be combatted with modern tools,
    eg a single electronic interface to monitor the payment of social charges of posted workers in
    their home countries. In order to fight corporate tax avoidance and improve tax fairness, the
    interest and royalties directive could be modified if the project of a common, consolidated
    corporate tax base (CCCTB) proves too difficult to agree.
  • Finally, we recommend making social security systems more neutral with respect to
    intra-EU migration, eg by introducing the full continuation of home-country unemployment
    rights for migrant jobseekers, with closer cooperation between national employment services,
    and by centralising information on pension entitlements on a single platform.

Quelle: Aussilloux, V.; Bénassy-Quéré, A., et al. 2017. Making the best of the European single market. BRUEGEL policy contribution, (3) (link)

Lohn-Konkurrenz auf dem Rücken der Schwachen

Freier Wettbewerb erzeugt Lohndruck

Der Binnenmarkt stellt den ungehinderten grenzüberschreitenden Wettbewerb auch bei Dienstleistungen her. Dies soll zu einem optimalen Marktergebnis führen: Gute Qualität und große Auswahl bei geringen Preisen. Was nicht berücksichtigt wird, ist der Druck auf die (Lohn-) Kosten – und damit auf die schwachen Arbeitnehmer, die sich nicht wehren können. Auch die wenigen EU-Schutznormen bleiben wirkungslos, da sie von den Mitgliedsstaaten nicht durchgesetzt werden.

Dies soll am Beispiel der LKW-Fahrer gezeigt werden. Diese werden als sogenannte „entsandte Arbeitnehmer“ auf der Basis ihrer „armen“ Heimatländer zur Arbeit in „reichen“ EU-Ländern eingesetzt.

LKW-Fahrer aus Ost-Europa arbeiten unter erbärmlichen Bedingungen

Speditionen können aus jedem Land der EU in einem andren Mitgliedsstaat Dienste anbieten. Der Wettbewerb ist scharf und der Kostendruck entsprechend hoch. Die Personalkosten, d.h. die Kosten für die LKW-Fahrer, sind in einigen Ländern Ost-Europas deutlich niedriger als in den „reichen“ Mitgliedsstaaten: Bulgarien 16.000.-/Jahr, Belgien 56.000.-/Jahr. Außerdem sind Urlaub und Rentenleistungen sehr unterschiedlich (EUObserver).

Zu den Personalkosten zählen auch die Spesen für Übernachtung sowie Urlaubstage. In den Medien wird darüber berichtet, dass Fahrer aus Ost-Europa monatelang in ihren LKW leben und weder über sanitäre Anlagen noch über Küche oder Schlafraum verfügen. Von ihrem Lohn oder den Spesen können sie sich kein Hotel leisten (BBC: Ikea drivers living in trucks for months, BBC).

Diese Praxis verstößt zwar gegen EU-Schutzrechte für Arbeitnehmer, kann aber mangels ausreichender Überwachung nicht unterbunden werden; dies stellt einen erheblichen Kostenvorteil für Speditionen aus Ost-Europa dar, die damit Druck auf Löhne, Arbeitsbedingungen und letztlich Arbeitsplätze in den „reichen“ Ländern ausüben. Die Transportunternehmen in den „reichen“ Ländern können sich nur noch auf dem heimischen Markt behaupten, während diejenigen aus Ost-Europa mittlerweile die internationalen Transporte dominieren (EUObserver).

Sogar die Vorschrift Anwendung des Mindestlohns des Landes, in dem die Fahrer tätig sind, wird von der EU-Kommission als Behinderung des freien Wettbewerbs bezeichnet – sie geht in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Österreich vor (Brüssel, 16. Juni 2016, Pressemitteilung IP-16-2101).

Dies ist ein Beispiel dafür, dass freier, grenzüberschreitender Wettbewerb im Binnenmarkt mit dem Schutzbedürfnis von Arbeitnehmern kollidieren kann. Eine Abwägung zwischen beiden Prinzipien muss gefunden werden.

Die Ost-Europäer sehen die niedrigen Löhne als ihren wichtigsten Wettbewerbsvorteil und lehnen die Angleichung der Sozialstandards als Protektionismus zugunsten der wohlhabenden Länder im Westen ab (EUObserver).

Die EU-Kommission versucht die verschiedenen Interessen in einer neuen Regulierung zu berücksichtigen (POLITICO) (EU-Kommission). Dazu hat sie im Dezember 2017 einen Vorschlag zur Flexiblisierung der Regelungen für LKW-Fahrer gemacht in dem sie sowohl die sozialen Interessen der Arbeitnehmer als auch die Interessen der Unternehmen ausgewogen berücksichtigen will (EU-Kommission will Ruhezeiten von LKW-Fahrern flexibilisieren). Es bleibt abzuwarten, ob die Vertreter der Mitgliedsstaaten im Rat dem zustimmen.

Gegen großen Widerstand der Industrie: Verbesserungen für Arbeitnehmer

Im Juli 2020 hat das Europäische Parlament den Gesetzesänderungen zugestimmt, die der Rat bereits beschlossen hatte (link) (link). Damit werden die Möglichkeiten der Spediteure, die geringen Löhne und schlechten Arbeitsbedingungen in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten für Transportleistungen in den „reicheren“ Staaten auszunutzen. Die Arbeitskräfte aus den „ärmeren“ Ländern werden dadurch zwar bessergestellt, verlieren aber möglicherweise ihren entscheidenden Wettbewerbsvorteil: Die Bereitschaft, für wenig Lohn und unter schlechten Bedingungen zu arbeiten. Daher waren auch die Vertreter der „ärmeren“ Länder im Rat gegen diese Verbesserungen.

Der EuGH stopft ein weiteres Schlupfloch

Eine Umgehung des Schutzes von Arbeitnehmern iat seit Juli 2020 vom EuGH (Urteil C‑610-18) für illegal erklärt worden: Logistikunternehmen haben in EU-Ländern mit niedrigen Löhnen und geringem solzialen Schutz pro-forma LKW-Fahrer eingestellt und diese dann aber nicht im Land des Arbeitgebers beschäftigt, sondern in“reicheren“ Mitgliedsstaaten arbeiten lassen. So konnten Lohnvereinbarungen und soziale Sicherung am tatsächlichen Beschäftigungsort unterlaufen werden. Diese Praxis wurde vom EuGH nun weniger attraktiv gemacht: Er verfügte, dass das Unternehmen am tatsächlichen Arbeitsort auch der Arbeitgeber sei und dass daher auch die dortigen Normen (Löhne, Schutz) gelten müssen.

Zukunft der EU – Kommission veröffentlicht Weißbuch

Wie soll es mit der EU weitergehen?

Diese Frage war und ist umstritten.

  • Soll die EU ein Bundesstaat der „Vereinigten Staaten von Europa“ werden, wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland oder die USA?
  • Soll die EU stattdessen besser die Kooperation starker und unabhängiger Nationalstaaten organisieren („Europa der Vaterländer“)?
  • Um welche Themen und Aufgaben soll sich die EU kümmern – welche sollen den Mitgliedsstaaten vorbehalten bleiben?

Nachdem zu diesen Fragen keine Einigkeit unter den 28 Mitgliedern besteht – und nachdem eines davon sogar (auch deshalb) die Union verlassen wird (BREXIT), hat die EU-Kommission ein Weißbuch vorgelegt, in dem sie verschiedene Szenarien bis zum Jahr 2025 vorstellt (Zukunft der EU – 5 Szenarien).

Materialien

 

 

BREXIT – Material

Vorbereitungen: Chaotischer, harter BREXIT

Im Dezember 2018 zeichnet sich ab: Die britische Premier-Ministerin T. May wird „zuhause“ wahrscheinlich keine Mehrheit für die Modalitäten des Ausstiegs am 29.3.2019 bekommen – ein „harter“ BREXIT, d.h. ein Ausstieg ohne Übergangsbestimmungen ist dann unvermeidbar.

Dies wird Auswirkungen auf alle beteiligten (EU-Institutionen, Regierungen, Verwaltungen, Wirtschaft, Bürger) haben. Um das Chaos zu gut wie möglich zu bewältigen, hat die EU-Kommission detaillierte Informationen ins Netz gestellt.

Communication of 19 December 2018 : “Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan” (link)

Brexit preparedness Legislative initiatives and other legal acts

No Deal BREXIT: Informationen für Unternehmen (link)

Artikel zum BREXIT (link)

Die britische Regierung rechnet seit August 2018 mit der Möglichkeit, dass UK aus der EU ausscheidet, ohne dass eine Übergangsregelung getroffen werden konnte oder die Beziehungen zur EU für die Zeit nach dem Austritt geregelt wurden (Hard BREXIT). Für diesen Fall werden verschiedene „Anleitungen“ veröffentlicht (link)

Die Europäische Kommission hat einen Website für ihr BREXIT-Team eingerichtet (BREXIT-Team der EU)

Quellen und Materialien zum BREXIT

Verhältnis von Großbritannien zur EU – vorher

Clemens, G. 2017. Vergebliches werben um den „Brentrance“ – Grossbritannien und Europa 1967. APuZ, (5-7), 21–26 (link)

Geddes, A. 2013. Britain and the European Union. Houndmills, Basingstoke, Hampshire: Palgrave Macmillan.

Minford u.a.: Economists for Free Trade (ehemals: Economists for BREXIT), [https://www.economistsforfreetrade.com/]

Minford, P.; Gupta, S., et al. 2015. Should Britain leave the EU? An economic analysis of a troubled relationship. Cheltenham, Northampton: Elgar.

Loth, W. 2014. Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. Frankfurt (M), New York: Campus-Verlag; zum Beitritt Großbritanniens bes. S. 100-106, 150-156.

Wer hat für den BREXIT gestimmt?

  • ALABRESE, E., S. O. BECKER, T. FETZER and D. NOVY (2018). „Who Voted for Brexit? Individual and Regional Data Combined.“ CEPR Discussion Paper (DP13110).
  • „Who Voted for Brexit? A Comprehensive District-Level Analysis“, CESifo Working Paper Series No. 6438; Sascha O. Becker; Thiemo Fetzer; Dennis Novy (download)

„On 23 June 2016, the British electorate voted to leave the European Union. We analyze vote and turnout shares across 380 local authority areas in the United Kingdom. We find that exposure to the EU in terms of immigration and trade provides relatively little explanatory power for the referendum vote. Instead, we find that fundamental characteristics of the voting population were key drivers of the Vote Leave share, in particular their education profiles, their historical dependence on manufacturing employment as well as low income and high unemployment. At the much finer level of wards within cities, we find that areas with deprivation in terms of education, income and employment were more likely to vote Leave. Our results indicate that a higher turnout of younger voters, who were more likely to vote Remain, would not have overturned the referendum result.“

    • “Britain and EUexit – The People Versus the EU,” CESifo, Munich 2017, pp. 67–81 (download)
  • Why we lost the Brexit vote, POLITICO (download)
  • Local voting figures shed new light on EU referendum, BBC (download)

(EU-) Ausländer arbeiten in Großbritannien

Chartered Institute of Personnel and Development (CIPD). 2015. The growth of EU labour: Assessing the impact on the UK labour market, London (link)

Rienzo, C. 2016. Characteristics and Outcomes of Migrants in the UK Labour Market, Oxford: The Migration Observatory – Univ. Oxford (link)

Rienzo, C. 2016. Migrants in the UK Labour Market: An Overview, Oxford: The Migration Observatory – Univ. Oxford (link)

BREXIT – wirtschaftliche Auswirkungen

Lawlessa, M. and Morgenroth, E.L.W. 2016. The Product and Sector Level Impact of a Hard Brexit across the EU. ESRI Working Paper, (550) (link)

The UK exit from the European Union (Brexit) is likely to have a range of impacts, with trade flows likely to be most affected. One possible outcome of Brexit is a situation where WTO tariffs apply to merchandise trade between the UK and the EU. By examining detailed trade flows between the UK and all other EU members, matching over 5200 products to the WTO tariff applicable to external EU trade this paper shows that such an outcome would result in significantly different impacts across countries. Our estimates of exposure at the country level show an extremely wide range with reductions in trade to the UK falling by 5% (Finland) to 43% (Bulgaria) taking into account the new tariffs and the elasticity of the trade response to this price increase. Food and textiles trade are the hardest hit, with trade in these sectors reducing by up to 90%.

Brexit: The Economics of International Disintegration. CESifo working paper series, (6668). (link)

This paper reviews the literature on the likely economic consequences of Brexit and considers the lessons of the Brexit vote for the future of European and global integration. Brexit will make the United Kingdom poorer because it will lead to new barriers to trade and migration between the United Kingdom and the European Union. Plausible estimates put the costs to the United Kingdom at between 1 and 10 percent of income per capita. Other European Union countries will also suffer economically, but their estimated losses are much smaller. Support for Brexit came from a coalition of less-educated, older, less economically successful and more socially conservative voters. Why these voters rejected the European Union is poorly understood, but will play an important role in determining whether Brexit proves to be merely a diversion on the path to greater international integration or a sign that globalization has reached its limits.

BREXIT und Irland

Barrett, A.; Bergin, A., et al. 2015. Scoping the Possible Economic Implications of Brexit on Ireland. ESRI RESEARCH SERIES, 48 (link)

With the election success of the Conservative Party in the UK in the recent general election, the new UK government is committed to holding a referendum on EU membership following negotiations between the UK and the EU on key issues of concern to the UK government. While the outcome of these negotiations and the possible referendum are uncertain, a number of scenarios for the future relationship between the UK and the EU can be identified. These include situations in which the UK remains in a reformed EU and situations where it leaves. In the latter case, further sets of possibilities exist which differ in terms of the extent to which current arrangements with respect to free trade, for example, are maintained or dismantled.
A changed relationship between the UK and the EU could potentially have far-reaching consequences for Ireland especially if there were changes in areas such as trade and migration. Given this, the goals of this study are as follows:
• to describe and quantify the key economic linkages which have developed over time between Ireland and the UK in the context of EU membership, and
• arising from the above, to make an initial assessment of the risks and opportunities to these economic linkages in the context of potential future developments at EU-level, in particular a UK exit from the EU.

The following areas are covered in the analysis: trade, foreign direct investment, energy and migration. While the focus of the analysis in the report is within those four areas, a broader macroeconomic view is included. As most analyses suggest that a Brexit will have negative implications for the UK economy, a simulation is included which shows how reduced GDP in the UK leads to reduced demand for Irish exports and hence reduced GDP in Ireland.
The main findings are as follows:

Trade
• Estimates from the literature suggest that a Brexit is likely to significantly reduce bilateral trade flows between Ireland and the UK. The impact could be 20 per cent or more.
• While the 20 per cent estimate is an average figure, the impact would differ significantly across sectors and products. For merchandise trade in particular, trade is very concentrated in a few product types, which implies that increased trade barriers for the most important products would have a particularly significant impact on total trade volumes.
• Some sectors such as Chemicals and Pharmaceuticals account for a large share of exports to the UK; however sectors such as Agriculture, Food and Beverages and Basic Metals are relatively more dependent on exports to the UK and so the impacts on them would be more severe.
• Trade between Ireland and Northern Ireland has been declining as a share and the overall volume is below the level expected for two trading partners located on an island. Overall Ireland is more important to Northern Irish exporters than Northern Ireland is for Irish exporters so, again, there would be differing impacts of a Brexit.

Foreign Direct Investment
• The UK outside the EU would be less attractive to FDI because of uncertainty and reduced access to the EU Single Market. Less FDI in the UK would be likely to translate into a lower potential growth in the UK with negative consequences on Ireland’s economic growth.
• It might be thought that this negative effect could be counterbalanced by a positive boost for Ireland through additional FDI projects relocating from the UK. However, on the basis of patterns of the location choice of new FDI projects in Europe over the past ten years, the expected additional attractiveness of Ireland to new FDI projects is likely to be small.
• Corporate tax reforms in the UK are likely to increase the attractiveness of the UK to FDI while the magnitude of their negative impact on Ireland’s attractiveness is expected to be small.
• These effects arise in part from the fact that Ireland’s attractiveness to FDI is already high, relative to its size and geographical position in Europe. Relative to Ireland, the UK has a number of attractiveness advantages due to its larger market size and better performance with respect to financial market development, technological and innovation capacity, macroeconomic environment, and labour market efficiency. These advantages are likely to continue to attract FDI to the UK even outside the EU. Ireland’s advantage relative to the UK’s attractiveness to FDI is its more competitive corporate taxation.

Energy
• The first point that needs to be noted is the fact that an all-island electricity market has existed since 2007. Interconnection between Ireland and Northern Ireland is particularly important for Northern Ireland which relies on electricity imports from Ireland to make up for insufficient local electricity generation capacity.
• If the electricity market in Britain remains independent of the rest of the EU, enhanced interconnection with Britain would leave Ireland vulnerable to any problems in the British market. Under these circumstances enhanced interconnection by Ireland with the rest of the EU, most probably to France, could provide useful diversification, reducing risk for Irish consumers. However, this would require a large infrastructural investment.
• If the UK left the EU, it would no longer be subject to EU rules on climate change policy and renewables. Outside the EU, there would be a lower chance that they would reopen discussions on trade in renewables.
• If the UK left the EU it would no longer be subject to EU regulatory measures to deal with a possible crisis situation in the case of a gas or oil shortage. Ireland would then have to consider how best to provide protection from very unlikely, but potentially catastrophic outcomes.

Migration
• A UK exit from the EU opens up the possibility of restrictions on the free movement of people between Ireland and the UK for the purposes of work. As the UK remains an important destination for Irish emigrants especially at times of high unemployment, such restrictions could have implications for the Irish labour market.
• More broadly, the imposition of passport controls at the border with Northern Ireland would be at best inconvenient and at worst a worryingly regressive step in terms of facilitating cooperation between both parts of the island. This is possibly the strongest reason which can be advanced when arguing in favour of the maintenance of the CTA.
• Finally, almost 400,000 people who were born in the Republic of Ireland were resident in the UK in 2011. Similarly almost 230,000 British-born people were resident in Ireland in 2011. While many of these people in both jurisdictions will have passports which relate to their current residencies as opposed to their places of birth, many others could find themselves post-Brexit being resident in a country where their right to residency has come into question.

 

Demokratie in Polen gefährdet?

In Polen wurde eine konservative Partei bei der Wahl im Jahr 2015 mit absoluter Mehrheit ausgestattet. Die neue Regierung wurde beschuldigt, die Grundlagen demokratischer Ordnungen zu verletzen, indem sie z.B. das Verfassungsgericht und die öffentlichen Medien unter die Kontrolle der Regierung brachte. Damit scheint die Demokratie in Polen gefährdet.

Die EU ist nicht mehr nur eine Wirtschafts- sondern auch eine Wertegemeinschaft. Die Mitglieder müssen daher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung und Respektierung der Grundrecht garantieren. Was aber kann die EU tun, wenn eines ihrer Mitglieder diese Grundregeln zu verletzen droht oder vermeintlich oder tatsächlich verletzt? Bei Verletzung der Regeln des Binnenmarktes gibt es Regeln, Verfahren und Institutionen – bei den Grundwerten wurden einige Schutzmechanismen erst im Vertrag von Lissabon (ab 2009) sowie in einer Verordnung der EU-Kommission eingeführt.

Quellen

  • Wahrung und Förderung der Grundwerte der Union (link) beschreibt die Grundlagen im Primärrecht, d.h. in den EU-Verträgen, bes. Art. 2 und 7 EUV
  • Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips (link) beschreibt die Möglichkeiten der Kommission zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit durch einen Mitgliedsstaat.
  • Rechtsstaat in Polen bedroht: EU-Kommission löst Artikel 7-Verfahren aus (link) – mit weiteren Quellen

Diese Maßnahmen sind jedoch wenig konkret und haben kaum „Biß“, zumal die „Bestrafung“ eines Mitgliedsstaates, der die Grundwerte verletzt, nur mit Zustimmung ALLER anderen Mitgliedsstaaten erfolgen kann. Dafür ist jedoch der erforderliche politische Wille bei einigen der anderen Mitgliedsstaaten nicht vorhanden. So haben Ungarn und später auch die baltischen Staaten verlauten lassen, dass sie sich einer Sanktionierung Polens widersetzen werden.

Bisheriger Verlauf

  • Im Januar 2016 hat die Kommission beschlossen, das Verfahren gegen Polen zu beginnen (Polens Rechtsstaat MEMO-16-62_EN).
  • Im Juli 2016 forderte die Kommission Polen auf, die Kritik zu berücksichtigen (IP/16/2643); das Europäische Parlament hat dies zuvor auch getan.
  • Die Regierung Polens teilt die Kritik nicht und verbietet sich Einmischung in inner-polnische Angelegenheiten. Der Chef der Regierungspartei und ehemaliger Staatspräsident, Jaroslaw Kaczynski , äußert sich sogar „belustigt“ über das Verfahren (Polens Ex-Premier Kritik aus Brüssel ´belustigt mich´“, Welt-N24, 28.07.2016)).
  • Der Vize-Präsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, schreibt einen offenen Brief an die polnische Regierung, in dem er die massiven Verstöße gegen die Unabhängigkeit der Justiz rügt (POLITICO, 9.12.16)
  • Die EU-Kommission droht erneut mit Konsequenzen (21.12.2016, IP/16/4476) – allerdings hat sie kaum Mittel zur Verfügung (s.o.)
  • Die Kommission diskutiert die Schaffung von Sanktionsmöglichkeiten, die nicht an der Einstimmigkeit scheitern dürfen. Dies hält sie auch im Hinblick auf andere Mitgliedsstaaten für erforderlich – Polen ist nicht das einzige Land, das den Rechtsrahmen der EU zu verletzen droht.
  • Im Dezember 2017 beantragte die EU-Kommission die Einleitung eines Verfahrens gegen Polen (link)
  • Im September 2018 verklagte die EU-Kommission Polen wegen der Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit vor dem EuGH. Dies Verfahren läuft nicht im Rahmen der sog. Artikel-7 Verfahren. Einen kurzen Überblick sowie weitere Quellen finden Sie hier (Auch: Handelsblatt 24.9.18).

Grenzenlose Kredite

Grenzüberschreitende Kreditbeziehungen: Zweischneidig

Der grundlegende Gedanke des Binnenmarktes ist der grenzenlose Wettbewerb. Auf dem Finanzmarkt schließt dies auch ein, dass ausländische Banken Kredite im Inland vergeben können und dass Kredite in der einheimischen oder in der fremden Währung denominiert werden können. Damit eröffnen sich neue Chancen – aber auch erhebliche Risiken:

  • Die privaten Kreditnehmer (Haushalte, Unternehmen) können möglicherweise deutlich billigere Kredite in fremder Währung bekommen. Sobald sich aber der Wechselkurs ihrer einheimischen Währung verschlechtert, müssen sie einen wachsenden Anteil ihres Einkommens aufbringen, um diese Kredite zu bedienen; dies kann ihre Zahlungsfähigkeit überfordern.
  • Banken können sich neue Märkte erschließen. Wenn sie jedoch viele Kredite in einem Land vergeben haben, dessen Kunden wegen einer Abwertung ihre Verpflichtungen nicht erfüllen können, so muss die Bank hohe Abschreibungen vornehmen – dies kann sie in existenzielle Schwierigkeiten bringen.

Das Ausmaß der Auslandsverschuldung wird in der Grafik (ECB (2014). Financial stability review May 2014. Frankfurt (M), S. 121) deutlich.

financialstabilityreview201405en_p121

 

Beispiele für das Problem mit Auslandsschulden sind u.a.

  • Ost-europäische Kreditnehmer, die billige Kredite in der Schweiz aufgenommen hatten. Als der Schweizer Franken aufwertete, wurden viele Kredite notleidend. (Hüttl, P. Foreign loan hangovers, Breugel Blog, 14.10.2015)
  • Deutliche Abwertungen der polnischen, ungarischen und tschechischen Währungen gegenüber dem Euro. Die ungarische Regierung hat sogar ein Gesetz zur Umwandlung von Euro-Krediten in Forint-Kredite durchgebracht, mit dem die ausländischen – größtenteils österreichischen – Banken den Schaden aufgebürdet bekamen. („Ungarn bittet ausländische Banken zur Kasse – Orbán-Regierung will mit neuem Gesetz die Umwandlung von Fremdwährungskrediten durchsetzen, (29.9.2014). Handelsblatt).

Zypern – ein neuer Hoffnungsschimmer: Enttäuscht

Ein neuer Versuch zur Vereinigung Zyperns …

Zypern ist geteilt, die Grenze von den UN bewacht und bisherige Versuche zur Wieder-Vereinigung sind gescheitert. Dies ist nicht nur für die dort  lebenden Menschen ein Problem, sondern stellt auch ein wesentliches Hindernis für die Türkei auf ihrem Weg zur Mitgliedschaft in der EU dar. Seit dem Beitritt der Republik Zypern (2004) zur EU ist der Druck auf die griechisch-zypriotischen politischen Klasse zur Einigung verschwunden.

Im November 2015 zeichnet sich erneut die Chance auf eine Verständigung ab – dies wird in den Medien kaum aufgegriffen, da andere Themen dominieren (Flüchtlinge, Terror in Frankreich). Auch für die Weiterentwicklung der EU ist die Lösung des Zypern-Problems wichtig.

Bemerkenswert ist die Weihnachtsansprache Ende 2015, die beide Präsidenten gemeinsam hielten und mit dem Versprechen auf Bemühungen zur baldigen Einigung verbanden.

Quellen

… scheitert (diesmal) am Machtanspruch der Türkei

Nach langen Verhandlungen erklärt die UN deren Scheitern im Juli 2017 (POLITICO). Es wird vermutet  (Ankara zementiert die Teilung Zyperns, Gerd Höhler, Handelsblatt, 07.07.2017), dass die Türkei als de-facto Machthaber im nicht anerkannten „Nord-Zypern“ das Recht verlangt habe, in seiner Rolle als „Schutzmacht“ militärisch in ganz Zypern intervenieren zu dürfen. Diese Forderung wurde als völlig unakzeptabel zurückgewiesen, da ein Nicht-EU-Mitglied nicht das recht zugestanden bekommen kann, in einem EU-Land militärisch enzugreifen. Der Hintergrund ist wohl auch die gespannte Lage zwischen der EU und der Türkei eit dem gescheiterten Militärputsch und der Entwicklung der Türkei zu einem autoritären, nicht-demokratischen Staat.

 

Türkei entwickelte seit 2001 seine Wirtschaft erfolgreich, aber …

Die Türkei hat seit der letzten großen Krise (2001) eine rasante wirtschaftliche Entwicklung durchlaufen. Das Pro-Kopf-Sozialprodukt hat sich in dieser Zeit verdreifacht. Dazu haben viele Faktoren beigetragen: Politische Stabilität, Reformen und das Vertrauen der Investoren auf eine erfolgreiche weitere Annäherung an die EU. Die Weltbank bezeichnet in ihrem Report 2014 die Türkei als Vorbild für andere sich entwickelnde Länder.

Die offene Flanke bleibt die hohe Abhängigkeit von ausländischen Investoren, die den  Importüberhang sowie viele Investitionen für den wirtschaftlichen Aufbau finanzieren. Sobald das Vertrauen in die künftige Stabilität schwindet, der Wechselkurs verfällt und die Inflation steigt, kann eine Kapitalflucht nur durch höhere Zinsen aufgehalten werden – diese aber verteuern Kredite und somit Investitionen, Immobilienprojekte und kreditfinanzierten privaten Konsum. Dadurch würde das Wirtschaftswachstum geschwächt.

Eine weitere Gefahr liegt in der absehbaren Erhöhung der Zinsen durch die US-amerikanische Zentralbank FED, die unabhängig von der Lage in der Türkei das internationale Anlagekapital anlocken dürfte.

Auch die wieder aufflammenden innergesellschaftlichen Konflikte und Instabilitäten können das Vertrauen der Investoren beschädigen. In mittlerer Sicht müssen für die starken nachwachsenden Jahrgänge quantitativ und qualitativ bessere Bildungsangebote sowie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, wenn dieser „demografische Schatz“ gehoben werden soll.

Quellen

  • World Bank (2014). Turkey’s Transitions : Integration, Inclusion, Institutions. Washington D.C., (link)
  • OECD (2014a). Economic surveys 2014: Turkey. Paris.

Kreditschöpfung durch Banken

Wo kommen Geld und Kredit her?

Die herkömmliche Theorie sieht die Zentralbank als Quelle des Geldes: Nur sie darf Geld in Umlauf bringen. Dies wird dann meist gleichgesetzt mit der Schaffung von Krediten für Investoren, Regierungen und Haushalte. Banken dagegen seien lediglich „Drehscheiben“, die zwischen Sparern und Investoren vermittel. Diese Sicht schlägt sich in der Theorie der „Lonable Funds“ nieder, die den Zins als Preis auf dem Markt für Kredite sieht.

Dem steht eine schon lange beschriebene, aber nicht beachtete Sicht gegenüber, in der es die Geschäftsbanken sind, die Kredite „aus der Luft“ (out of thin air) schaffen können. Sie erhalten dadurch eine Schlüsselrolle im Kreislauf des Kapitals. Die Sicht der Kreditschöpfung durch Banken ermöglicht eine wesentlich bessere erklärung von Finanzkrisen, als es die herkömmliche Theorie vermag.

Quellen

  • Werner, R. A. (2012). The Quantity Theory of Credit and Some of its Applications. Southampton, University of Southampton [ein hervorragender Überblick über die geldtheoretischen Grundlagen und deren wirtschaftspolitische Konsequenzen in 90 Folien]
  • Ryan-Collins, J., Greenham, T., Werner, R., et al. (2011): Where Does Money Come From? A guide to the UK monetary and banking system., London.
  • Werner, R. (2011): Economics as if banks mattered – A contribution based on the inductive methodology, in: The Manchester School, 25–38.
  • McLeay, M., A. Radia, et al. (2014). „Money creation in the modern economy.“ Bank of England Quarterly Bulletin(1).
  • Jakab, Z. and M. Kumhof (2015). „Banks are not intermediaries of loanable funds – and why this matters.“ Bank of England working paper(529). (download)
  • Deutsche Bundesbank (2012d). Geld und Geldpolitik. Frankfurt/M. pp. 72
  • Ravn, I. (2015): “Explaining money creation by commercial banks: Five analogies for public education”, real-world economics review, issue no. 71, 28 May 2015, pp. 92-111 (download)
  • Sigurjónsson, F. (2015). Monetary Reform – A better monetary system for Iceland. Reykjavik, pp. 20-37 (download)
  • Die unverstandene Welt der Banken (Teil 1+2), Günther Grunert – Paul Steinhardt · Mittwoch den 18. + 19. März 2015, flassbeck-economics (link)(link)

E-commerce ist nicht grenzenlos

Der Handel im Internet (e-commerce) sollte eigentlich unabhängig von Landesgrenzen möglich sein. Es ist überraschend festzustellen, dass dies nicht möglich ist: Viele Kunden werden von den ausländischen e-shops auf Anbieter im eigenen Land zurück verwiesen. Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, ab 2015 einen grenzenlosen „Digitalen Binnenmarkt“ einzurichten. In der Vorbereitung hat sie zahlreiche Papiere veröffentlicht, in denen sowohl das Problem beschrieben wird, als auch die geplanten Maßnahmen erläutert werden:

Im Eurobarometer wurde im Jahr 2014 ein umfangreiche Befragung von Anbietern im e-commerce durchgeführt, die Einblicke in den Markt sowie die Hemmnisse gibt (TNS Opinion & Social (2015). „Companies engaged in online activities.“ Flash Eurobarometer(413))

Bessere Regulierung

Die EU verspricht Beserung …

Die EU hat auf die Kritik an einer als “überbordend” oder gar “übergriffig“ empfundenen „Regelungswut“ reagiert – dies wurde besonders im Wahlkampf für die Europa-Wahl 2014 deutlich („EU soll groß sein in großen Dingen und klein in kleinen Dingen“). Beispiele wie das „Öl-Kännchen“ hatten starke negative öffentliche Resonanz gefunden. Als dann die neue EU-Kommission unter Juncker tatsächlich weniger Gesetzesvorhaben entwickelte, protestierten verschiedene „Mitspieler“: Umweltverbände äußerten den Verdacht, dass selektiv gerade solche Vorhaben nicht weiter verfolgt würden, die für die von ihnen vertretenen Belange wichtig seien.

… und das EU-Parlament fühlt sich unterbeschäftigt

Über das EU-Parlament wurde in den Medien kolportiert, es fühle sich unterbeschäftigt und nutzlos.

Quellen

  • New EU law to pass „regualtion test“, EUObserver, May, 1st 2015 (link)
  • The Parliament is bored – POLITICO (link)

Immobilienfinanzierung – Das Risiko teilen

Immobilienkredit müssen zurückgezahlt werden – egal wie weit der Hauspreis nach Abschluss des Kaufvertrags fällt. Steigen die Hauspreise dagegen, dann kassiert alleine der Käufer den Zuwachs, wenn er das Haus weiterverkauft. In den USA kann ein verschuldeter Immobilienkäufer „das Haus an die Bank zurückgegen“ (Hand-in the keys) und ist von der Verpflichtung zur Tilgung des Restkredits befreit. Dies führt dazu, dass einige Kredite platzen, wenn der Kreditnehmer zeitweise den Kredit nicht bedienen kann – Banken müssen dann den Restkredit abschreiben.In Griechenland haben viele Hauskäufer die Bedienung ihrere Kredite eingestellt, als die Politik entschied, dass säumige Zahler nicht aus der Wohnung geworfen werden dürfen. Dieser „strategische Bankrott“ bringt die Banken in erhebliche Schwierigkeiten.

Mian und Sufi (2014) schlagen eine neue Form der Finanzierung von Immobilien vor, um zu einem stabileren Finanzsystem zu kommen. Die Bank soll automatisch auf einen Teil des Kredites verzichten, wenn die Hauspreise unter ein vordefiniertes Niveau fallen, so dass der Kreditnehmer den Anreiz hat und im Stande bleibt, den Kredit weiter zu bedienen. Kann der Hauseigentümer dagegen das Haus zu einem höheren Preis weiterverkaufen, soll ein Teil des Zuwachses der Bank zufließen. So teilen sich beide Risiko und Ertrag und gehen daher (hoffentlich) solidere Kreditbeziehungen ein. Außerdem versprechen sich die Autoren davon eine Dämpfung der Boom-Zusammenbruch-Zyklen der Gesamtwirtschaft.

Diese Idee geht über die bisher übliche Rettung von Banken hinaus und berücksichtigt die Interessen der Hauskäufer stärker.

Der Mehrwert Europas

Was soll der Mehrwert sein, den die Mitglieder aus Europa gewinnen können, m.a.W. was haben wir von Europa?

Mit dieser Frage beschäftigen sich zwei Studien:

  • Bassford, M., S.-C. Brune, J. Gilbert, F. Heinemann, F. Misch, M.-D. Moessinger, S. Osterloh and S. Weiss (2013), The European Added Value of EU Spending: Can the EU Help its Member States to Save Money? Exploratory Study. Gütersloh, Bertelsmann Stiftung (download)
  • Regout, B., P. Goudin, et al. (2011). “ European value added key ways in which Europe adds value to European citizens and member states.“ BEPA working paper.

Quellen über die EU

Hier finden sich gute Infos über die EU – auch für Bürger, Schulen oder die Weiterbildung.

100 Books on Europe to be Remembered (from: UACES blog)

Archive of European Integration (University of Pittsburgh)

EIoP is a peer-reviewed, interdisciplinary E-journal in the field of European integration research.

 

 

Können künftig Banken-Krisen (besser) vorhergesehen werden?

Die Finanzkrise traf viele – auch die Fachleute – überraschend.

Jetzt hat die BIS eine Reihe von Indikatoren vorgeschlagen, die es erlauben sollen die Krisen im Bankensektor frühzeitig vorauszusehen (Drehmann, M. and M. Juselius (2013), Evaluating early warning indicators of banking crises: Satisfying policy requirements, BIS Working Papers 421).

Selbst wenn man diese Indiatoren für zuverlässig und hilfreich hält, ist dennoch nicht anzunehmen, dass eine bessere „Frühwarnung“ gegen die psychologischen Kräfte von „mania and panic“ wirken wird. Die nächste „Blase“ kommt dennoch.

Was darf „Brüssel“ regeln – was bleibt beim Mitgliedsland?

Die Grenze zwischen den Zuständigkeiten der EU und denen der Mitgliedsstaaten ist fließend und umstritten. Gegen den „Bürokraten-Moloch“ besteht der Generalverdacht des Machthungers: Immer mehr Zuständigkeiten will er – so die populistische Sicht – an sich ziehen. Aber auch die Wissenschaft bescheinigt jeder Organisation ein „natürliches“ Interesse an Bedeutungszuwachs.

In der EU ist mit der Formel der Subsidiarität die Grenze zwischen den Zuständigkeitsbereichen gezogen. Mit dem Lissaboner Vertrag (2009) gibt das europäische Primärrecht den nationalen parlamenten die Möglichkeit einen Verletzung der Subsidiarität zu rügen.

Die Briten wollen die EU eher „schlank“, während z.B. Franzosen nach einer „ever closer Union“ – unter französischer Dominanz 😉 streben. Die Rede des britischen Premierministers David Cameron in Davos (2013) ruft zu einer Überarbeitung der Zuständigkeiten auf. Eher überraschend ist der Vorstoß der niederländischen Regierung (2013), die in einer Liste diejenigen Bereiche aufführt, bei denen die bereits an die EU verteilten Zuständigkeiten erneut überprüft werden sollen („European where necessary, national where possible, News item, Government.nl, 21-06-2013″; auch: „EUobserver.com: Netherlands attacks ‚creeping‘ EU powers„).

Material zu Subsidiarität

  • Zur Reform der EU mit stärkerer Berücksichtigung der Subsidiarität siehe: Blockmans, S., J. Hoevenaars, A. Schout and J. M. Wiersma (2014), From Subsidiarity to Better EU Governance: A Practical Reform Agenda for the EU, CEPS essay (10)
  • Die nationalen Parlamente haben mit dem Vertrag von Lissabon die Möglichkeit erhalten, stärker in der frühen Phase der europäischen Gesetzgebung einzugreifen, indem sie mit der „Yellow Card“ eine „Subsidiaritäts-Rüge“ erheben. Die Parlamente der Mitgliedstaaten machen von dieser Möglichkeit wenig Gebrauch, da sie sich untereinander kaum abstimmen und so nicht die erforderliche Stimmenzahl zusammen bekommen; dies ist auch auf die unterschiedlichen Landesinteressen zurückzuführen (Handelsblatt 17.5.14, „Brüssel wird zu selten verwarnt, Die nationalen Parlamente könnten gegen den europäischen Regulierungswahn viel öfter aktiv werden.“) Die „Yellow card“ ist wenig effektiv, wie eine Studie im Jahr 2014 zeigte (‚Yellow cards‘ from national EU parliaments not very effective, 03.12.14 @ 18:59, http://euobserver.com/institutional/126781)
  • Im Jahr 2017 hat der Präsident der Europäischen Kommission eine Task Force eingesetzt, die eine bessere Berücksichtigung der Subsidiarität unterstützen soll (link)

 

Link

Die EU versucht, den gescheiterten Stabilitätspakt, der die Defizite und Schulden der Mitgliedsstaaten begrenzen sollte, durch zusätzliche Instrumente zu ergänzen. Diese beschränken die nationale Autonomie in der Fiskalpolitik (Steuern und Staatsausgaben), ohne dadurch tatsächlich Entscheidungsmacht „an Brüssel“ zu übertragen.

Erläuternde Papiere der Kommission sollen diese Instrumente erklären:

  • Bouwen, P. (2013): The Two-Pack on economic governance: Establishing an EU framework for dealing with threats to financial stability in euro area member states, in: European Economy. Occasional Papers, 147
  • Frayne, C., Jaffee, E., Riso, S. (2013): Building a Strengthened Fiscal Framework in the European Union: A Guide to the Stability and Growth Pact, in: European Economy. Occasional Papers, 150
  • Frayne, C., Riso, S. (2013): Vade mecum on the Stability and Growth Pact, in: European Economy. Occasional Papers, 151
  • Pisani-Ferry, J., Sapir, A., Wolff, G. B. (2012): The messy rebuilding of Europe, in: Bruegel Policy Brief, 01, March (Über Two-, Six-Pack und Compact sowie die Abstimmungsregeln)

Soziale Spannungen durch die Entsendung von Arbeitnehmern

Die Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmern bieten Möglichkeiten, die nationalen sozialen Schutzvorschriften zu unterlaufen. Zahlreiche Fälle finden sind dazu dokumentiert (European Commission (2012v): Revision of the legislative framework on the posting of workers in the context of provision of services – impact assessment, in: Commission staff working document, SWD(2012) 63 final, 21.3.2012).

Ein markantes Beispiel: In deutschen Schlachthöfen sollen nur 3.-€/Std. an Arbeitnehmer aus Ost-Europa  bezahlt werden, so dass französische und belgische Betriebe ihre Arbeiten nach Deutschland verlagern (müssen) (Quellen: BBC News, 9. April 2013, Last updated at 14:54 GMT, „Belgium protests over German low pay in EU complaint“; „Schlachtbetriebe: Dumpingstandort Deutschland“, Tagesspiegel, 21.03.2013 10:22 Uhr (Link). Erst mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland kann dies unterbunden werden. Allerdings ist eine Umgehung durch Schein-Selbständigkeit schwer zu unterbinden.

Auch der Einsatz von LKW-Fahrern aus Ost-Europa in den „reichen“ Ländern der EU führt zu erheblichen sozialen Härten durch schlechte Arbeitsbedingungen und geringe Entlohnung. Dem hat der EuGH im Juli 2020 deutlich Grenzen gesetzt (Urteil C‑610-18) (link).

Einen Überblick zur Entsendung von Arbeitnehmern – auch außerhalb der EU – findet sich in OECD, 2011b, International migration outlook: SOPEMI 2011, Paris, S. 54-61.

Diese Klagen sind Ausdruck der Tatsache, dass in der EU zwar Wettbewerb auf einem integrierten Markt für Güter existiert, auf dem Arbeitsmarkt dagegen die vereinbarte Freizügigkeit sich nicht entfalten kann, da ein Lohn-Wettbewerb nicht zulässig ist: Nationale Tariflöhne, Mindestlöhne und Schutzvorschriften sowie der Widerstand nationaler Interessenvertreter der Arbeitnehmer verhindern, dass die (potenziellen) Arbeitsmigranten aus Niedriglohn-Mitgliedsländern ihren Wettbewerbsvorteil – die Bereitschaft für weniger Lohn zu arbeiten –  ausspielen können. Allerdings kann die Arbeitskraft nicht ohne erhebliche soziale Härten und möglicherweise soziale Unruhen einem ungeschützten Wettbewerb ausgesetzt werden.

Krumme Gurken und Öl-Kännchen

In der Wahrnehmung vieler Bürger kommen unsinnige und überflüssige Regulierungen „aus Brüssel“ – der Ruf der europäischen Integration leidet darunter. Allerdings wird die Schuld der EU auch zu Unrecht zugewiesen, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Die Gurken und das Ölkännchen

Ein aktuelles Beispiel ist der Versuch der Kommission, die Kännchen für Oliven-Öl von den Tischen der Restaurants zu verbannen. Angeblich würde der gutgläubige Verbraucher durch das Nachfüllen von minderwertigem Öl übervorteilt. Die Initiative dazu soll von den Produzentenländern (Griechenland, Spanien, Portugal) ausgegangen sein, die sich einen steigenden Absatz kleiner und teurerer Orginalverpackungen versprachen. Nachdem sich die Kommission damit in den Augen der öffentlichen Meinung lächerlich zu machen drohte, zog sie den Vorschlag zurück (EU retreats from olive oil ban after wave of ridicule, EUObserver, 23.05.13 @ 17:42). Das hinderte die Lobby in Spanien nicht daran, für ein nationales Gesetz zu sorgen, das künftig Einweg-Kännchen vorschreibt („Wirtschaft: Spanien verbietet Ölkännchen, Olivenöl gibt es nur noch in Einwegflaschen – auf Druck der Industrie“, Tagesspiegel, 4.1.2014)

Dies reiht sich ein in frühere Beispiele, mit denen auf vermeintlich über-regulierende Bürokraten eingeschlagen wurde, wie zwei Beispiele zeigen:

Sind Kerzen die neuen Gurken?

Als neues Beispiel für Regulierungswut der Kommission wurde im Dezember 2015 der Richtlinienentwurf für die Vergrößerung der Sicherheit beim Gebrauch von Kerzen in den Medien vorgestellt. EU_Kerzen_regulierung_Dez15

Allerdings ist auch hier nicht auszuschließen, dass es die Industrie selbst ist, die diese Regulierung wünscht, um sich vor Konkurrenz zu schützen (Die Welt, 5.12.2015, „Warum die EU jetzt auch deutsche Kerzen reguliert“).

Weitere Gerüchte über geplante Regulierungen sind ebenfalls falsch:

  • Die EU will NICHT den Bayern den Bierkrug verbieten
  • Die EU hat NICHT vor Buntstifte zu verbieten

Weitere Quellen zu Vorurteilen über die EU

Der EURO – eine Fehlkonstruktion?

Die Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion wurde in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion als fehlerhaft kritisiert: Besonders das Fehlen einer gemeinsamen Fiskalpolitik bei gemeinsamer Geldpolitik und Wegfall des Wechselkurses wurde als „Geburtsfehler“ bezeichnet.

Mit der Finanzkrise, die zu einer Euro-Krise oder gar Europa-Krise mutiert ist, gewinnt dieser Aspekt wieder an Aufmerksamkeit. Ein sehr gutes und übersichtliches Papier zu diesem Thema von Paul DeGrauwe befasst sich u.a. mit der fehlerhaft spezifizierten Rolle der Europäischen Zentralbank, die nach seiner Auffassung als „Lender of last Resort“ (Letzter Kreditgeber) fungieren sollte, so dass eine Panik an den Finanzmärkten nicht zur Illiquidität von Staaten führen kann (DeGrauwe, P. (2013): Design Failures in the Eurozone – can they be fixed?, in: European Economy, economic papers, 491, April; als PowerPoint).

Ähnlich:

Conclusion: „In sum, the three bailouts affecting some of the weakest member states in terms of solvency, and the expected two soft bailouts to other member states still solvent but with liquidity problems, have been triggered by eurozone design and management failures, which have created large uncertainties among investors and contagion among member states.
It may be that this is the only politically feasible way to walk slowly toward a future fiscal union, a single fiscal policy, and a banking union, but these series of failures in the eurozone design, governance, and management of the crisis have not been able to solve the current eurozone crisis, and they have proved extremely costly and painful for some member states and for many eurozone citizens.
The eurozone is in reality quite a closed economy compared to the rest of the world in the sense that is has no current account surplus or deficit, and all its members are in the same boat given that surpluses in some member states are the counterpart of deficits in other member states, and surplus members have financed their surpluses of exports of goods and services to the deficit countries. Moreover, the competitiveness of some members comes at the expense of the ompetitiveness of others.
These are the reasons why all member states together should be able to find a consensus and a more Cooperative way out of the current difficult situation to really try to stabilize the eurozone and the euro for good.“

Summary: The collapse of the euro is no accident; the seeds of the crisis were planted before the monetary union even began, argues a former chair of the Council of Economic Advisers. It never made sense to yoke so many different economies and cultures together—yet they now find themselves trapped in a union that leaves no means of escape.

Großbritannien – bleiben oder gehen?

In UK ist der populäre Druck zum Ausstieg aus der EU hoch – der Regierungschef Cameron hat ein Referendum zum Ausstieg angekündigt. Die britische Industrie dagegen plädiert dringend für einen Verbleib in der EU, da ansonsten erhebliche wirtschaftliche Verluste drohten. Diese sollen sich auf £1,200 bis £3,500 pro Jahr und Haushalt belaufen, wie einige Industrieführer in einem offenen Brief in der Presse behaupten (British business: We need to stay in the European Union (The Independent, Oliver Wright, Monday, 20 May 2013)

 Weiteres Material

  • Ein guter Überblick über die Geschichte und Position Großbritanniens mit Bezug zur EU: Geddes, A. (2013), Britain and the European Union, The European Union Series (Link)
  • Möller, A. and T. Oliver, Eds. (2014). The United Kingdom and the European Union: What would a “Brexit” mean for the EU and other States around the World?, DGAP. (link)
  • Emerson, M., Ed. (2015). Britain’s Future in Europe: Reform, renegotiation, repatriation or secession? London (download)

Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien: Massiv und in die Sozialhilfe?

Bei den Verhandlungen über die Mitgliedschaft der mittel- und osteuropäischen Staaten (MOEL) wurden auch Ängste in den Bevölkerungen der EU-15 berücksichtigt: Eine große Zahl von potenziellen Arbeitsmigranten wurde als Konkurrenten auf den Märkten befürchtet. Daher wurde die Freizügigkeit für sieben Jahre nach der Mitgliedschaft (1. Mai 2004) beschränkt. Diese Übergangsfrist für die Mitglieder Bulgarien und Rumänien (Beitritt 2007) lief im Jahr 2014 aus: Seitdem dürfen sich alle zur Arbeitssuche frei in der EU-27 bewegen („Freizügigkeit für Arbeitskräfte“). Bisher gingen sie hauptsächlich nach Italien, Spanien, Griechenland, Deutschland und Österreich. Nach Zahlen des Economist vom 4.1.2014 („EU Migration: The gates are open“) verteilten sie sich Arbeitskräfte aus Rumänien bisher wie folgt:

„Of Romania’s 7m strong active labour force, around 1.1m have a secure job in the state sector, which they will hesitate to give up. Some 3m have already left in the wake of Romania joining the EU in 2007: about 1m went to Italy, another million to Spain, half a million to France, up to 400,000 to Germany and 120,000 to Britain. They worked in a “self-employed” capacity (40% of the workforce building London’s Olympic Stadium were self-employed Romanians) or as seasonal or low-skill workers.“

Zwischen der EU-Kommission und einzenen Mitgliedsstaaten scheint es darüber Konflikte zu geben, wie der EUOBSERVER (2013) berichtet („EU to extend welfare rights, despite UK warning“). Der britische Premierminister Cameron drohte in der Presse mit einer Begrenzung von Zuzug, Aufenthalt und Bezug sozialer Leistungen für EU-Bürger – er zielte damit auf die volle Freizügigkeit für Bürger aus Rumänien und Bulgarien ab 1.1.2014. Eine solche Begrenzung wäre jedoch nicht mit dem EU-Recht vereinbar (Guild, E. (2013), Cameron’s Proposals to Limit EU Citizens’ Access to the UK: Lawful or not, under EU rules?, CEPS Commentaries).

Die zuständige Kommissarin will sogar die nur schwach ausgeprägte inner-EU Arbeitsmobilität durch die Verlängerung des Arbeitslosengeld-Bezugs im Ausland fördern. Es wird von ein Einigen befürchtet, dass die Menschen aus Bulgarien und Rumänien anreisen, um die (großzügigen) Sozialleistungen zu erlangen – dies würde die Leistungsfähigkeit der zuständigen Kommunen in Deutschland überfordern. Allerdings ist ein Bezug von Sozialleistungen erst nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Zielland möglich – auch fragt die Kommissarin bisher vergeblich nach Belegen für Probleme aus den Mitgliedsstaaten. Eine Studie der NIESR vom April 2013 weist nach, dass nur ein kleiner Teil der nach Großbritannien Zugewanderten Hilfen in Anspruch nimmt (Rolfe, H., Fic, T., Lalani, M., et al. (2013): Potential impacts on the UK of future migration from Bulgaria and Romania, NIESR, London). Vor einem Treffen der Innenminister der EU-Mitgliedsländer im Juni 2013 soll der deutsche Innenminister Friedrich die Abschiebung der EU-Bürger angekündigt haben, die „mißbräuchlich“ Sozialhilfe beantragen. Damit bezog er sich auf Personen, die nach der Einreise ein Gewerbe anmelden und dann nach kurzer Zeit mit dem Verweis auf mangelnde Erträge berechtigt sind, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen (Rausschmiss ohne Federlesen). In einem Report für die Bertelsmann Stiftung (2013) zeigt Brücker, dass die aktuell nach Deutschland Zuwandernden deutlich höhere Qualifikationen haben, als die Einwohner mit Migrationshintergrund. Außerdem dürften diese „neuen“ Migranten nach seiner Berechnung mehr in die Sozialsysteme einzahlen, als sie erhalten. Außerdem helfen sie, die bestehende Lücke im Arbeitskräftepotenzial zu schließen.

Entgegen der populär-populistischen Diskussion in Großbritannien sind wohl mehr Briten in die EU ausgewandert, als anders herum („Two million British people emigrated to EU, figures show. British figures indicate that just as many UK citizens live in the EU as vice-versa, despite popular perceptions“, EUObserver, 10.02.14 @ 09:23, by Andrew Rettman, BRUSSELS). Hierbei handelt es sich um eine große Anzahl von Rentnern, die ihren Lebensabend „im Süden“ verbringen und dort häufig nach einiger Zeit krank und/oder pflegebedürftig werden; wenn diese Kosten nicht mehr aus der Altersversorgung,  Versicherungen oder dem Vermögen getragen werden können, muss das Gastland dafür aufkommen. So kann es durchaus einen Transfer von Sozialleistungen geben – wenn auch in die der Diskussion entgegengesetzte Richtung.

Spannungen resultieren in den Zielregionen von Zuwanderung aus Armutsgebieten allerdings aus

  1. Konkurrenz um knappen, billigen Wohnraum, insbesondere in solchen Stadtteilen, in denen bereits sozial Schwache sich konzentrieren
  2. der Notwendigkeit, die mittellosen Menschen – auch jenseits rechtlicher Anspruchsgrundlagen – mit dem Notwendigsten zu versorgen und die Entstehung von Slum-Siedlungen, z.B. in städtischen Parks, zu unterbinden
  3. der Integration der Kinder in die lokalen Schulen, was angesichts der Sprachbarriere nur schwer gelingt und zusätzlichen Aufwand erfordert.

Armutsflüchtlinge kommen jedoch nicht wegen der EU-Vorschriften zur Freizügigkeit, sondern auf der Suche nach einem besseren Leben – sie lassen sich dabei weder von Vorschriften noch von Lebensgefahr von der Migration abhalten. In einem Buch zeigen Guild, E., S. Carrera and K. Eisele (2013, Social Benefits and Migration: A Contested Relationship and Policy Challenge in the EU) die Regulierungen und bisherigen Befunde zu dem befürchteten „Sozialtourismus“. Sie stellen für Deutschland, die Niederlande und Großbritannien fest, dass die Zugewanderten aus anderen EU-Ländern nur einen kleinen Teil der Empfänger von Sozialleistungen ausmachen – der überwiegende Teil kommt aus Drittländern. Außerdem sind die Empfänger nicht junge, neu „in die Sozialsysteme eingewanderte“ Menschen, sondern überwiegend ältere Arbeitnehmer, die schon lange im entsprechenden Land leben und dort in finanzielle Not geraten sind. Ähnlich finden Giulietti, C. and J. Wahba (2012, Welfare Migration, IZA Discussion Paper No. 6450) keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Großzügigkeit von Sozialleistungen und der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten.

Im November 2013 haben Dustmann und Frattini festgestellt, dass die Zuwanderer nach Großbritannien seit 1995 einen positiven Beitrag zum öffentlichen Haushalt erbracht haben – eine Belastung hat also per Saldo nicht stattgefunden.

Mit einem Urteil des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts allerdings wurde einer bulgarischen Einwanderer-Familie Hartz-IV-Leistungen zugesprochen (AZ: L19AS766/13 B ER; siehe Handelsblatt 23.98.13, S. 12: „Angst vor Europas Armen – Bürgern in Deutschland einen Anspruch auf Hartz IV zu.). Damit ist der in Deutschland bisher geltende Rechtsgrundsatz, dass Arbeitssuchende für sich selbst sorgen müssen, infrage gestellt.

Ein Gericht in Niedersachsen hat allerdings gegen einen solchen Anspruch entschieden („German conservatives stir up ‚welfare tourism‘ row“, EUObserver, 04.12.13 @ 08:52). Im November 2014 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass eine Zuwanderung OHNE deutlichen Bezug zum Arbeitsmarkt nicht zum Bezug von Sozialleistungen führen muss (Rechtssache C 333/13 Elisabeta Dano, Florin Dano gegen Jobcenter Leipzig).

Im September 2015 hat der EuGH in einem weiteren Verfahren entschieden, dass der Grundsatz gilt, nach dem während der ersten Phase der Arbeitssuche keine Sozialleistungen beansprucht werden dürfen. Eine „Einwanderung in Hartz IV“ er dem Vorwand der Arbeitnehmer-Freizügigkeit ist damit nicht möglich (Urteil C-67/14 vom 15. September 2015. Jobcenter Berlin Neukölln gegen Nazifa Alimanovic und andere).

Diese Urteile sollte auch die britische Debatte entschärfen, zumal die Zuwanderung nach Großbritannien für gering Qualifizierte nicht wegen des Bezugs von Sozialleistungen attraktiv ist, sondern weil auch Arbeitsmigranten Lohnaufstockungen als staatliche Leistung beziehen dürfen.

In seinem „Zuwanderungsmonitor Bulgarien Rumänien“ (April 2014) stellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fest, dass Menschen aus diesen beiden Mitgliedsländern mit dem Ende der Übergangsfrist verstärkt reguläre Arbeit in Deutschland aufnehmen. Ein Jahr später wird festgestellt, dass diese Gruppe zwar eine hohe Erwerbsbeteiligung, gleichzeitig aber auch eine hohe Quote von Hartz-IV-Beziehern hat (Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien September 2015). Dies deutet darauf hin, dass dieser Personenkreis zu Löhnen beschäftigt wird, die ein „Aufstocken“ erforderlich machen.

Die Bundesregierung hat die populistische Diskussion, die aus den Reihen der Koalition heraus befeuert wurde („wer betrügt, fliegt“) aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Fakten ermitteln und Vorschläge unterbreiten sollte. Der Abschlussbericht (August 2014) „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ enthält die folgenden Vorschläge für gesetzlich fixierte Maßnahmen:

  • „EU-Ausländer, die bei der Beschaffung ihrer Aufenthaltsgenehmigung falsche Daten angeben, sollen nicht w ie bisher nur ausgewiesen werden. Ihnen drohen befristete Wiedereinreisesperren für bis zu fünf Jahren.
  • Die Arbeitssuche soll auf sechs Monate befristet werden. Wenn nach Ablauf dieser Frist nicht nachgewiesen werden kann, dass es berechtigte Hoffnung auf eine Beschäftigung gibt, soll die Aufenthaltsgenehmigung erlöschen.
  • Kindergeld soll künftig nur bei Vorlage einer Steueridentifikationsnummer ausgezahlt werden, um Missbrauch und Doppeltbezüge zu vermeiden.“

Es ist allerdings zu bezweifeln, dass dieses Gesetz mit dem EU-Recht kompatibel ist; es könnte also vom EuGH noch kassiert werden. Im März 2015 hat der Generalanwalt beim EuGH allerding die Auffassung vertreten (Case C-299/14), dass EU-Bürger für die ersten drei Monate der Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedsland (hier: Deutschland) von dem Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

Vermutlich auch im Blick auf populärer Ablehnung der Zuwanderung, die sich in der Europa-Wahl 2014 niederschlagen könnte, hat die Kommission im November 2013 in zwei Quellen nochmals die rechtliche Basis für die Freizügigkeit von Bürgern und Arbeitskräften sowie für den Bezug von Leistungen zusammengefasst. Dabei sind auch Daten zum Bezug von Sozialleistungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten enthalten: